22.10.2014 A: Sozialrecht Hlava: Diskussionsbeitrag A23-2014

Gehörlose Patienten im Krankenhaus – Wer bezahlt den Gebärdensprachdolmetscher? Teil 1 – Anmerkung zu BSG, Beschl. v. 29.07.2014 – B 3 SF 1/14 R

(Zitiervorschlag: Hlava: Gehörlose Patienten im Krankenhaus – Wer bezahlt den Gebärdensprachdolmetscher? Teil 1 – Anmerkung zu BSG, Beschl. v. 29.07.2014 – B 3 SF 1/14 R; Forum A, Beitrag A23-2014 unter www.reha-recht.de; 22.10.2014)

Der Autor befasst sich in seinem zweiteiligen Beitrag mit der Frage, wer die Kosten für Dolmetscherdienste übernehmen muss, die während eines Krankenhausaufenthaltes angefallen sind, und ob für derartige Streitigkeiten die Zivil- oder die Sozialgerichtsbarkeit zuständig ist. Im ersten Teil des Beitrags stellt der Autor dazu eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. Juli 2014 dar.

In diesem Fall begehrte eine Gebärdensprachdolmetscherin die Begleichung der von ihr während eines Krankenhausaufenthaltes angefallenen Übersetzungsleistungen. Streitig war, ob die Kosten vom Krankenhausträger oder der Krankenkasse zu tragen seien. Das BSG hatte sich dabei damit zu befassen, nach welchen Kriterien die Rechtswegzuständigkeit zu beurteilen ist. Es kam zu dem Ergebnis, dass die Rechtsstreitigkeit der Sozialgerichtsbarkeit zuzuordnen sei, da die Gesamtbetrachtung des streitigen Rechtsverhältnisses maßgeblich sei. Selbst für den Fall, dass es sich hier um eine privatrechtliche Streitigkeit handele, sei der vorliegende Streitgegenstand in der Gesamtschau durch das Sozialleistungsrecht geprägt.

Der Autor setzt sich daraufhin mit der Kostenverantwortung für Dolmetscherdienste im Krankenhaus auseinander. Der Beitrag wird als Beitrag A24-2014 fortgeführt.


Stichwörter:

Rechtsweg, Kostenübernahme (Kostenträger), Zuständigkeitsfrage, Kostenerstattung, Leistungsträger


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.