28.10.2022 Internationales

Deutsche Übersetzung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses im Individualbeschwerdeverfahren S. K. gegen Finnland

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist im Frühjahr 2022 in einem Individualbeschwerdeverfahren zu dem Schluss gekommen, dass der Vertragsstaat Finnland die Rechte des Beschwerdeführers auf Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung (Art. 5 UN-BRK) und auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Art. 19 UN-BRK) verletzt (CRPD/C/26/D/46/2018). Im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht ist nun der gesamte Entscheidungstext des Ausschusses in deutscher Übersetzung verfügbar.

Das Fakultativprotokoll der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sieht die Möglichkeit vor, dass Einzelpersonen beim UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Verletzung der UN-BRK durch einen Vertragsstaat behaupten können. Von dieser Möglichkeit hatte ein finnischer Staatsbürger Gebrauch gemacht, der sich durch die Vorenthaltung einer persönlichen Assistenz in seinen Rechten nach der UN-BRK verletzt sah. Am 24. März 2022 veröffentlichte der Ausschuss seine Schlussfolgerungen und Empfehlungen in dieser Sache. Über die Empfehlungen des Ausschusses wurde bereits in der Infothek des Diskussionsforums berichtet (s. "Zugehörige Artikel"). Die Universität Kassel, Kooperationspartner der DVfR, hat nun den gesamten Entscheidungstext des Ausschusses ins Deutsche übersetzen lassen und stellt ihn im Diskussionsforum zur Verfügung.

Zum Entscheidungstext des UN-Fachausschusses in voller Länge (deutsche, nichtamtliche Übersetzung durch SprachUnion)


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