15.10.2026 Politik

Änderungsvorschläge zum SGB IX: Verbände sehen Teilhaberechte gefährdet

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant Änderungen der Rechte von Menschen mit Behinderungen, um insbesondere die Ausgabenbelastung der Kommunen zu senken. Verbände der Behinderten- und Selbsthilfe warnen vor einer Einschränkung von Teilhaberechten.

Das BMAS, die Länder und der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) hatten im September 2025 einen Dialogprozess zur Eingliederungshilfe (SGB IX, Teil 2) initiiert und damit eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt. Die Ergebnisse wurden im Mai 2026 in Berlin vorgestellt und als Empfehlungspapier auf der Website des BMAS veröffentlicht. Parallel dazu erarbeitete eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände seit Dezember 2025 Sparvorschläge für einen „effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ (Beschluss zum SGB IX des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. Juni 2026).

Das BMAS hat nun Änderungsvorschläge zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe und dem Beschluss zum SGB IX erarbeitet, die noch nicht in den Ressorts abgestimmt sind, aber seit Anfang Oktober 2026 von Dritten veröffentlicht wurden (u. a. Table Media).

Die Änderungsvorschläge zum SGB IX, Teil 1 betreffen u. a.:

  • Teilhabeplanung – Teilhabeplankonferenz und Teilhabeplan
  • Leistungskoordinierung bei Krankenbehandlung (neuer § 24a SGB IX)
  • Persönliches Budget
  • Teilhabeplanverfahrensbericht

Die Änderungsvorschläge zum SGB IX, Teil 2 (Eingliederungshilfe) betreffen u. a.:

  • Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Teilhabe an Bildung
  • Gesamtplanverfahren
  • Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung

Eine gemeinsame Leistungserbringung („Pooling“) soll nach den bekannt gewordenen Vorschlägen künftig in Kita, Schule und Hochschule die Regel sein. Die Refinanzierung künftiger Tarifsteigerungen soll mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit durch eine Orientierung an den öffentlichen Tarifverträgen (TV-L/TVöD) begrenzt werden. Aus geplanten Änderungen beim Wunsch- und Wahlrecht könnten ebenfalls Einschränkungen für Betroffene hervorgehen. Diese und weitere Vorhaben sind nicht ohne Echo geblieben. Verbände und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen sind alarmiert und haben zum Teil schon Stellung zu den Vorschlägen bezogen.

Einordnung und Bewertung – Verbände und Experten nehmen Stellung

„Der Entwurf ist insgesamt deutlich von dem Bestreben geprägt, den Paradigmenwechsel zu personenzentrierten Leistungen, den des BTHG verlangt, zu konterkarieren“, beurteilt Roland Rosenow, Professor für Recht der Sozialen Sicherung an der Katholischen Hochschule Freiburg, die Änderungsvorschläge aus dem BMAS. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollten seit 2017 Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Einige Klarstellungen aus den neuen Änderungsvorschlägen bewertet Rosenow als sinnvoll vorbehaltlich einer Umsetzung mit Blick auf die Bedarfe des Einzelfalls. Auf seiner Website stellt der Experte ausführliche Kommentierungen der einzelnen Vorschläge zu Änderungen des SGB IX, Teil 1 und Teil 2, zur Verfügung.

Ein Verbändebündnis aus Deutschem Behindertenrat, der LIGA Selbstvertretung, dem Bündnis Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege lehnt geplante Leistungskürzungen und Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechts in der Eingliederungshilfe ab, so z. B. auch das Vorhaben, Leistungen infrastrukturell zur Verfügung zu stellen. „Auch wenn Voraussetzung für eine gemeinsame Leistungserbringung weiterhin die individuelle Bedarfsdeckung und die Zumutbarkeit der gemeinsamen Inanspruchnahme sein soll – wie sowohl der Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. Juni 2026 als auch die Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe ausführen – führt ein regelhaftes Poolen dazu, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben deutlich weniger selbstbestimmt gestalten können“, heißt es in dem gemeinsam veröffentlichten Papier „Teilhabeleistungen personenzentriert und bedarfsdeckend erhalten – Keine Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe“.

„Es erscheint möglich, dass das BMAS im nächsten Schritt einen Referentenentwurf für eine Reform des SGB IX vorlegt“, so Rosenow. Aus „informierten Kreisen“ sei allerdings zu hören, dass die Änderungen im SGB IX möglicherweise im sogenannten Omnibusverfahren an ein anderes Gesetz angehängt werden. „Dies würde bedeuten, dass das Ministerium kein Verfahren (und auch keine Verbändeanhörung) durchführt. Stattdessen würden die Änderungen dann auf dem Weg eines Änderungsantrags an ein Artikelgesetz, das sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindet, angehängt.“ Dafür käme nach Einschätzung des Experten z.B. das Verfahren zum Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz (1. KJHSRG) in Betracht.

Zum Papier „Teilhabeleistungen personenzentriert und bedarfsdeckend erhalten – Keine Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe“ (PDF, 178 KB) auf der Website des DBR

Zu den ersten Anmerkungen zum aktuellen Entwurf einer Reform des SGB IX auf der Website von Roland Rosenow

Zum Ergebnisprotokoll MPK vom 25. Juni 2026 (Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen: Regelungsbereich II – Eingliederungshilfe, S. 29 ff, PDF, 709 KB) auf der Website des Schleswig-Holsteinischen Landtags

(Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Deutscher Behindertenrat, Schleswig-Holsteinischer Landtag, sozialrecht-rosenow.de)


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